Am 01. Dezember 2004 wurde in den Räumen des Massage-, Kur und Saunabades Schneider in Rosenheim der Verein für Rehabilitations- und Gesundheitssport e. V. gegründet.
1. Vorsitzender: Karl Schneider
2. Vorsitzende: Beate Pfeiffer
Geschäftsführer und Kassierer: Renate Schneider
Ziel des Vereins ist es, seinen Mitgliedern Wassergymnastik, Wirbelsäulengymnastik und Rückenschule zu einem sozial verträglichen Preis zu bieten.
Der Verein ist Mitglied im Behindertensportverband Rheinland-Pfalz und im Sportbund-Rheinland.
Der Verein hat zur Zeit ca. 120 Mitglieder.
Die meisten Mitglieder nehmen an einer von den Krankenkassen geförderten Rehabilitationssport-Veranstaltung teil.
Die entsprechenden Anträge auf Kostenübernahme der Krankenkassen für den Rehabilitationssport erhalten Sie bei uns.
Anfragen richten Sie bitte an:
Verein für Rehabilitations- und Gesundheitssport e.V. In der Nassen Struth 3 57520 Rosenheim Tel. 02747 - 3439 Fax. 02747 - 1062 e.mail. KarlGSchneider@t-online.de
Hiermit ermächtige ich den Verein für Rehabilitations- und Gesundheitssport e.V. bis auf Widerruf, den Betrag für das laufende Jahr bis einschließlich Dezember und danach den fälligen Vereinsbeitrag
(Name und Vorname des Kontoinhabers)
zu lasten den Girokontos - Nr.:__________________bei der Bank_________________
mit der Bankleitzahl: ____________________ mittels Lastschrift einzuziehen.
Ort: ______________________ den ________________ ______________________
(Unterschrift Kontoinhaber)
Es gelten folgende monatliche Mitgliedsbeiträge:
Erwachsene: 6.00 €
Abbuchung
Aufgrund des großen Einzugsbereiches ist es nicht möglich, den Beitrag in bar zu entrichten. Wir können daher nur solche Anmeldungen entgegennehmen, die mit der ausgefüllten Abbuchungsermächtigung versehen ist.
Der Beitrag wird mindestens halbjährlich abgebucht.
Nach Abgabe der Anmeldung werden die Monate, die bis zum nächsten Abrechnungszeitpunkt (Anfang Januar bzw. Juli) noch offen stehen, mit dem halbjährlichen/jährlichen Mitgliedsbeitrag in einer Summe eingezogen.
Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zu jedem Monatsende erfolgen. Sie muss mindestens 2 Wochen vor dem Monatsende dem Verein für Rehabilitations- und Gesundheitssport e.V. schriftlich zugestellt werden. Die Adresse finden Sie umseitig.
Mündliche Kündigungen werden nicht entgegengenommen. Kündigungsbestätigungen werden aus Kostengründen nicht zugestellt.
§ 5 Erwerb oder Verlust der Mitgliedschaft
Dem Verein kann jede natürliche Person als Mitglied angehören. Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung braucht nicht begründet zu werden. Bei Aufnahmeanträgen Minderjähriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Zeitablauf (§5.5), Ausschluss oder Tod. Der Austritt muss dem Vorstand gegenüber schriftlich oder per e-mail erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende.
Mitglieder die auf Grund einer ärztlichen Verordnung Rehabilitationssport oder Funktionstraining nach § 43 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 44 Abs. 3 und 4 SGB IX ausüben, erhalten auf Antrag eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft für die Dauer der ärztlichen Verordnung.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beträge bestehen. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen, die für die Zeiträume nach dem Ende der Mitgliedschaft entrichtet wurden, besteht nicht. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins.